Direkt zum Inhalt

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH
Klausenerstraße 42

39112 Magdeburg

Sachsen-Anhalt

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH aus Magdeburg ist seit vielen Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig und bietet ihren Kunden ein umfangreiches Leistungsspektrum rund um das Thema Sicherheitstechnik an.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über unsere Website www.siat-alarmtechnik.de informieren wir über die Leistungen der SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH. Interessierte können sich über unser Dienstleistungsangebot (z. B. Alarmanlagen, Brandschutz, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle usw.) informieren und Kontakt zu uns aufnehmen. Unternehmen und Privatkunden können über die Website Kontakt mit uns aufnehmen, um individuelle Sicherheitslösungen anzufragen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.06.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH
Klausenerstraße 42

39112 Magdeburg

E-Mail: info@siat-md.de

Telefon: +49 391 73 83 760

Link zur Website: https://www.siat-alarmtechnik.de