Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH
Klausenerstraße 42
39112 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH aus Magdeburg ist seit vielen Jahren im Bereich der Sicherheitstechnik tätig und bietet ihren Kunden ein umfangreiches Leistungsspektrum rund um das Thema Sicherheitstechnik an.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.siat-alarmtechnik.de informieren wir über die Leistungen der SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH. Interessierte können sich über unser Dienstleistungsangebot (z. B. Alarmanlagen, Brandschutz, Videoüberwachung, Zutrittskontrolle usw.) informieren und Kontakt zu uns aufnehmen. Unternehmen und Privatkunden können über die Website Kontakt mit uns aufnehmen, um individuelle Sicherheitslösungen anzufragen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 19.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 19.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
SIAT Sicherheits- und Alarmtechnik GmbH
Klausenerstraße 42
39112 Magdeburg
E-Mail: info@siat-md.de
Telefon: +49 391 73 83 760
Link zur Website: https://www.siat-alarmtechnik.de